Preise und Rück­erstattung

Hebammen­leistungen

Hausbesuche in Schwangerschaft und Wochenbett

  • Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus:
    täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt; nach Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt bis zum 6. Tag nach der Geburt
  • ab dem 6. Tag max. 7 weitere Haus- oder Ordinationsbesuche bis zur 8. Lebenswoche bei Problemen z. B. mit dem Stillen, der Dammnaht usw.

Sie können nach der Geburt auch ambulant nach Hause gehen.
= Krankenhausentlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt
2 Haus- oder Ordinationsbesuche in der Schwangerschaft
täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
ab dem 6. Tag max. 7 weitere Hausbesuche bis zur 8. Lebenswoche bei Bedarf.

Die Krankenkasse erstattet in der Regel 80% vom Kassentarif.